AGB & Besondere Geschäftsbedingungen

für den Verkauf von Tickets für das Festival / Besucherordnung

1. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit Aushändigung der Eintrittskarte an den Kartenerwerber zustande. Dabei sagt der Erwerber verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur für eine Person gültig, Kinder dürfen nicht zusätzlich mitgenommen werden.

2. Bei einem Abschluss des Veranstaltungsvertrages bei der Nachtdigital GmbH oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag mit der Nachtdigital GmbH durch Übergabe der Tickets, bei einer telefonischen Bestellung durch die Nennung der Buchungsnummer durch den Mitarbeiter von der Nachtdigital GmbH zustande. Bei einer telefonischen Bestellung hat der Besteller die Möglichkeit, die AGB vorab in den Vorverkaufsstellen und unter www.nachtdigital.de einzusehen. Darüber hinaus werden ihm die AGB zusammen mit den bestellten Tickets unverzüglich nach Vertragsschluss übersandt. Der Besteller wird bei einer telefonischen Bestellung vor dem Bestellvorgang darauf hingewiesen, dass er durch die Fortsetzung der Bestellung die Einbeziehung dieser AGB akzeptiert, ohne dass ihm die AGB vor Vertragsschluss übersandt werden.

3. Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Besteller aus, sobald dieser eine Bestellung eines Tickets auslöst. Sofern die Nachtdigital GmbH das Angebot des Bestellers annimmt, bestätigt er dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.

4. Die Rechte und Pflichten aus dem durch die Eintrittskarte dokumentierten Veranstaltungsvertrag können an einen Dritten nur dadurch übertragen werden, dass der Dritte in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von der Nachtdigital GmbH voraus, die insbesondere bei der Veräußerung des Besuchsrechtes oder von Tickets im Rahmen von nicht von der Nachtdigital GmbH autorisierten Auktionen, insbesondere im Internet oder über sonstige, nicht von der Nachtdigital GmbH autorisierte Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen nicht erteilt wird.

5. Jeder Besteller darf – unabhängig von der Zahl der Bestellvorgänge – maximal die Zahl von Tickets bestellen, die Nachtdigital GmbH für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. Eine Umgehung dieses Verbots durch die Angabe unterschiedlicher Namen ist untersagt. Die Nachtdigital GmbH ist bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Satz 1 und/oder 2 berechtigt, von den vom Besteller geschlossenen Veranstaltungsverträgen durch Sperrung der Tickets zurückzutreten. Der Besteller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe den Wert der gesperrten Tickets nicht überschreiten darf und die von der Nachtdigital GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt wird, verpflichtet. Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund des Rücktritts und der Sperrung der Tickets verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen.

6. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Besuchsverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird die Zustimmung von der Nachtdigital GmbH zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gemäß Ziffer 4. in den folgenden Fällen nicht erteilt:
– bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene bzw. erzielte (Auktionen) Wiederverkaufspreis das für diese Besuchsrechte/Tickets von der Nachtdigital GmbH geschuldete Entgelt zuzüglich einer Pauschale von 2 Euro um mehr als 10 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe (der privaten Veräußerung bei ebay stimmt die Nachtdigital GmbH unter den genannten Voraussetzungen zu);
– bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht von der Nachtdigital GmbH autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte;
– bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets über nicht von der Nachtdigital GmbH autorisierte Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen selbst oder durch Dritte;
– bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder der erworbenen Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Nachtdigital GmbH;
– bei Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer.

7. Eine Weitergabe oder ein Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets unter Verstoß gegen die in Ziffer 6. genannten Punkte ist untersagt. Der Vertragspartner sichert durch Abschluss des Veranstaltungsvertrages oder durch Eintritt in denselben zu, nicht gegen dieses Verbot zu verstoßen. Der Ticketinhaber sichert durch Vorlage des Tickets am Veranstaltungseingang zu, zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein und das Ticket insbesondere nicht im Rahmen einer Weitergabe in den in Ziffer 6. genannten Fällen erhalten zu haben.

8. Für jeden Verstoß gegen das in Ziffer 7. genannte Verbot ist der Vertragspartner an der Nachtdigital GmbH zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von der Nachtdigital GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen ist, die höchstens jedoch 2.500,00 EUR betragen darf, verpflichtet. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets.

9. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 7. Satz 1 oder einer falschen Zusicherung nach Ziffer 7. Satz 2 und 3 ist die Nachtdigital GmbH berechtigt,
- vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und/oder
- die Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern.
Sofern der Vertragspartner aufgrund des Rücktritts oder der Sperrung einen Rückerstattungsanspruch haben sollte, ist die Nachtdigital GmbH verpflichtet, diesen im Rahmen der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 7. Satz 1 behält sich die Nachtdigital GmbH ferner vor, den jeweiligen Vertragspartner in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

10. Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets und rechtzeitiger schriftlicher Meldung durch den Vertragspartner besteht ein Anspruch auf Ersatz von Einzelkarten nicht. Kann die Nachtdigital GmbH das Ticket jedoch sperren, wird dem Vertragspartner ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR ausgehändigt. Die Nachtdigital GmbH überträgt die Abwicklung des Ticketing in Deutschland an folgenden Partner: TixforGigs, Käthe- Kollwitz-Straße 60, 04109 Leipzig, Deutschland.

11. Gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die zu erheblichen Verletzungen führen können, dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgebracht werden.

12. Vor Betreten des Veranstaltungsgeländes (gesondert vom Campingbereich abgetrennter Bühnenbereich) sind sperrige Gegenstände aller Art, sämtliche Arten von Rucksäcken und Tragegestellen sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20x30 cm) sind, abzugeben. Weiterhin ist es untersagt in diesen Bereich Speisen oder Getränke jeglicher Art mitzunehmen. Werden dennoch insbesondere Getränke in diesen Bereich mitgenommen, ist die Nachtdigital GmbH berechtigt diese einzuziehen und eine Gebühr i.H.v. 50,- EUR zu erheben. In Zweifelsfällen bitten wir Sie, der Entscheidung des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden. Tiere haben keinen Zutritt.

13. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Nachtdigital GmbH kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

14. Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Nachtdigital GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die Karte eingezogen sowie ein Platzverbot ausgesprochen werden. Das Mitbringen von Transparenten zu kommerzieller Nutzung ist untersagt.

15. Kein Ersatz bei Abbruch, Verlegung oder Verlust der Karte. Bei ermäßigten Karten ist die entsprechende Berechtigung vorzuzeigen. Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen.

16. Wir weisen den Nutzer dieser Eintrittskarte ausdrücklich darauf hin, dass bei den Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch den Nutzer in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder einer anderen Zugangsberechtigung (z.B. Gästeliste) und dem Eintritt erklärt sich der Nutzer mit der Aufzeichnung von Bildnissen auch seiner Person sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Film, Fernsehen und Video einverstanden.

17. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die Nachtdigital GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.

18. Die Nachtdigital GmbH haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern im vorgenannten Tätigkeitsfeld von der Nachtdigital GmbH gilt Folgendes: Die Nachtdigital GmbH haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Nachtdigital GmbH nicht. Soweit die Haftung von der Nachtdigital GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen. Die Nachtdigital GmbH haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

19. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist die Nachtdigital GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die Nachtdigital GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

20. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsort verwiesen bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden.

21. Die erworbene Eintrittskarte wird vor Ort durch ein am Armgelenk zu befestigendes Bändchen ersetzt. Das ordnungsgemäß verschlossen am Arm getragene Bändchen berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgelände während des Festivalzeitraumes. Dieses darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Eine Manipulation, Weitergabe oder das Vortäuschen einer falschen Berechtigung (VIP-Bändchen) führt zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung und zieht straf- wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.